Die Tierseuchenkasse NRW gehört zur Landwirtschaftskammer NRW und erhebt Beiträge von den Tierhaltern für den Ernstfall einer Tierseuche (Entschädigung, vorbeugende Maßnahmen, …).
Für das Kalenderjahr 2022 wird der Meldebogen am 07.01.2022 verschickt, dieser sollte abgewartet werden, da er wichtige Informationen zur Meldung enthält.
Bienenhalter sind verpflichtet(Meldepflicht nach dem Tiergesundheitsgesetz (§20)), den Tierbestand bis zum 31.01. zu melden. Hierbei ist der voraussichtliche Jahreshöchstbesatz zu melden (alle Völker inkl. kleiner Ableger!). Der Zweck (Hobby, …) spielt dabei keine Rolle, es gibt auch keine Untergrenze für die Meldung (ab 1 Volk nötig).
Ab 10 Bienenvölkern müssen Änderungen der Völkerzahl im Jahr nachgemeldet werden.
- Seite der Landwirtschafskammer NRW
- Hinweise für Bienenhalter
- Onlineportal zur Tierzahlmeldung (Passwort wird mit Meldebogen versandt, falls noch kein eigenes festgelegt wurde)
- Formular zur Neuanmeldung
(Stand der Informationen: 2022-01-02)