Häufig gestellte Fragen

Auf dieser Seite sind häufig gestellte Fragen gesammelt, die Liste wird nach und nach erweitert.

  • Wie wird die Anzahl der Völker für die Beiträge an den Landesverband ermittelt?
    • Maximum von
      • Zahl aller im Herbst des Vorjahres eingewinterten Bienenvölker
      • Im Folgejahr geplanten bewirtschafteten Völker
    • Die Zahlen sind vom Verein bis zum 31.12. an die Geschäftsstelle des Landesverbandes zu melden
    • Die gemeldeten Zahlen gelten das gesamte Folgejahr
    • Bei „0“ Völkern ist keine Bestellung von Gewährverschlüssen möglich
    • Nachmeldungen sind nicht vorgesehen
  • Wann muss ich welche Anzahl an Völkern an die Tierseuchenkasse melden?
    • Es besteht Meldepflicht nach dem Tiergesundheitsgesetz (§20)
    • Es muss unabhängig von dem Zweck (Hobby, …) und der Anzahl (ab 1) gemeldet werden
    • Stichtag für die Meldung ist der 01. Januar, die Meldung ist bis spätestens 31. Januar vorzunehmen
    • Bienenhalter müssen den Jahreshöchstbesatz (maximale Anzahl Bienenvölker im Beitragsjahr) angeben
  • Wo und wann kann ich mich unverbindlich über den Verein und die Imkerei als Hobby informieren?
    • Auf der Seite „Termine“ sind die nächsten Vereinstreffen am Lehrbienenstand aufgeführt, Interessenten sind hier gerne willkommen.