Auf dieser Seite sind häufig gestellte Fragen gesammelt, die Liste wird nach und nach erweitert.
- Wie wird die Anzahl der Völker für die Beiträge an den Landesverband ermittelt?
- Maximum von
- Zahl aller im Herbst des Vorjahres eingewinterten Bienenvölker
- Im Folgejahr geplanten bewirtschafteten Völker
- Die Zahlen sind vom Verein bis zum 31.12. an die Geschäftsstelle des Landesverbandes zu melden
- Die gemeldeten Zahlen gelten das gesamte Folgejahr
- Bei „0“ Völkern ist keine Bestellung von Gewährverschlüssen möglich
- Nachmeldungen sind nicht vorgesehen
- Maximum von
- Wann muss ich welche Anzahl an Völkern an die Tierseuchenkasse melden?
- Es besteht Meldepflicht nach dem Tiergesundheitsgesetz (§20)
- Es muss unabhängig von dem Zweck (Hobby, …) und der Anzahl (ab 1) gemeldet werden
- Stichtag für die Meldung ist der 01. Januar, die Meldung ist bis spätestens 31. Januar vorzunehmen
- Bienenhalter müssen den Jahreshöchstbesatz (maximale Anzahl Bienenvölker im Beitragsjahr) angeben
- Wo und wann kann ich mich unverbindlich über den Verein und die Imkerei als Hobby informieren?
- Auf der Seite „Termine“ sind die nächsten Vereinstreffen am Lehrbienenstand aufgeführt, Interessenten sind hier gerne willkommen.